12.03.2026

Entzug der russischen Staatsbürgerschaft wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit

Einer in der Ukraine geborenen Dame wurde ihre Staatsbürgerschaft entzogen, die sie 2013 im vereinfachten Verfahren erworben hatte.

Seit 2014 arbeitete sie in einem Unternehmen des Rüstungskomplexes in Kurgan, wo sie für die Verwaltung geheimer Unterlagen zuständig war.

Anlass für den Entzug war ihre äußerst negative Haltung gegenüber der Militäroperation in der Ukraine. Mitarbeiter des russischen FSB entdeckten die Korrespondenz der Frau mit ukrainischen Nationalisten. In diesen Nachrichten äußerte sie sich negativ über die Russen und die Aktionen der russischen Streitkräfte im Einsatzgebiet, wodurch sie den außenpolitischen Kurs Russlands diskreditierte. In der Fotogalerie wurde zudem ein Foto eines Dokuments mit der Aufschrift "Nur für den Dienstgebrauch" gefunden.

Solche "negativen Äußerungen" werden häufig nach Artikel 207.3 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation geahndet — die öffentliche Verbreitung von wissentlich falschen Informationen über den Einsatz der russischen Streitkräfte unter dem Deckmantel glaubwürdiger Meldungen (Artikel "über Falschmeldungen über die Armee").

Im vorliegenden Fall lag offenbar keine "vorsätzliche Falschheit" der geäußerten Informationen vor, und die Bestrafung erfolgte eher aufgrund der geäußerten Meinung.
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