Verurteilung von Journalisten wegen Offenlegung von Staatsgeheimnissen
Im Juli dieses Jahres wurden zwei fi nnische Journalisten in Helsinki wegen Offenlegung von Staatsgeheimnissen schuldig gesprochen.
Das Gericht stellte fest, dass die Materialien geheime Informationen enthielten, und entschied, dass die Journalisten unabhängig von der Entscheidung der Redaktionsleitung für die Offenlegung von Staatsgeheimnissen verantwortlich sind.
Die Veröffentlichung könne nicht mit der Weitergabe von sozial bedeutsamen Informationen an die Öffentlichkeit gerechtfertigt werden. Im Mittelpunkt stand die Offenlegung von Staatsgeheimnissen, die der äußeren Sicherheit Finnlands schaden könnten, ohne dass eine ausreichende Beteiligung an der öffentlichen Diskussion stattgefunden habe, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Einer der Journalisten erhielt vier Monate auf Bewährung, der andere wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tageslöhnen verurteilt.
Übrigens ist dieser Fall ein Beispiel dafür, dass die Berufung gegen ein Gerichtsurteil zu einer Verschärfung der Strafe führen kann. In erster Instanz wurde nur einer der Journalisten schuldig gesprochen und zu einer Strafe in Höhe von 50 Tageslöhnen verurteilt.
In Finnland ist eine solche Praxis übrigens keine Seltenheit.