21.09.2025

Auslegung, die mit der Gesetzgebung nicht übereinstimmt

Auf der Website lenta.ru wurde die Meinung eines Juristen darüber veröffentlicht, was unter dem Begriff "Hochverrat" zu verstehen ist ("Den Russen wurde der Begriff des Hochverrats erklärt"):


"…Unter Hochverrat versteht man den Übertritt auf die Seite des Feindes oder die Finanzierung von Aktivitäten ausländischer Organisationen oder Staaten, die eine Gefahr für die Sicherheit Russlands darstellen, sowie die Bereitstellung von beratender oder logistischer Hilfe für diese."


"…bis 2018 bezog sich der Straftatbestand "Hochverrat" auf Geheimnisträger — Beamte, die Zugang zu Staatsgeheimnissen haben. Später wurden jedoch Änderungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen, wonach auch Personen angeklagt werden können, die sich unrechtmäßig Zugang zu geheimen Daten verschafft haben."


Zunächst ist anzumerken, dass nicht ausländische Organisationen oder Staaten eine Gefahr für die Sicherheit der Russischen Föderation darstellen, sondern deren gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichtete Aktivitäten. Denn auf den ersten Blick kann beispielsweise eine ausländische Organisation an sich keine Gefahr darstellen.


Zweitens konnten bis 2018 diejenigen Personen des Hochverrats angeklagt werden, die sich unrechtmäßig Zugang zu geheimen Daten verschafft haben und diese Daten anschließend einer ausländischen Seite (allgemein ausgedrückt) weitergegeben haben (oder das Ziel hatten, sie weiterzugeben) im Rahmen von Aktivitäten, die gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichtet sind. Insbesondere fi elen solche Handlungen bis 2018 und fallen noch jetzt unter Spionage als Form des Hochverrats, bzw. Spionage von einem russischen Staatsbürger. Wenn solche Handlungen von einem ausländischen Staatsbürger oder einer staatenlosen Person begangen werden, fallen sie unter die Bestimmung eines anderen Artikels — Art. 276 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Spionage).


Ohne das genannte Ziel sind Handlungen von Personen sowohl vor 2018 als auch danach gemäß Art. 2831 des

Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (illegaler Erwerb von Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen) zu qualifi zieren.


Drittens wird es nicht erwähnt, dass der Straftatbestand des Hochverrats auch "sonstige Hilfe" umfasst, zu der die Weitergabe allgemein zugänglicher Informationen an eine ausländische Seite im Rahmen von Aktivitäten gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gezählt werden kann.


P. S. Möglicherweise wurden die Worte des Juristen ungenau wiedergegeben.

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