Falsche Qualifikation
Der Vorsitzende der Kommission der Staatsduma der Föderalversammlung der Russischen Föderation zur Untersuchung der Einmischung ausländischer Staaten kommentierte die von den britischen Geheimdiensten gestartete Kampagne zur Anwerbung von Agenten für anti-russische Aktivitäten (veröffentlicht am 19. September 2025 im Telegram-Kanal der Kommission):
„Der britische Geheimdienst MI-6 hat heute Anweisungen in russischer Sprache veröffentlicht, in denen detailliert erklärt wird, wie man mit ihm „Kontakt zur Zusammenarbeit” aufnehmen kann. In den Dokumenten werden sowohl offene Internetkanäle als auch Kommunikationsmethoden über das Darknet beschrieben und Empfehlungen zur Gewährleistung der Geheimhaltung gegeben. Im Wesentlichen geht es dabei um die Anwerbung von Agenten, die bei der Durchführung antirussischer Aktivitäten helfen sollen.
Der MI-6 bezeichnet die von ihm vorgeschlagenen Interaktionsmethoden als „sichere Herstellung eines virtuellen Kontakts”. Maßnahmen, die als Reaktion auf solche Aufrufe ergriffen werden, können jedoch einen Straftatbestand gemäß Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation („Hochverrat“) darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglich geahndet werden kann. Das sollte man nicht vergessen”.
Die Aufnahme verdeckter Zusammenarbeit, insbesondere über das Darknet, sowie die Anwendung von Empfehlungen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ist ein relativ neuer Straftatbestand, der in Artikel 2751 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehen ist – die Aufnahme und Aufrechterhaltung von Kooperationsbeziehungen auf vertraulicher Basis durch einen Bürger der Russischen Föderation, einen ausländischen Staatsbürger oder einen Staatenlosen, der sich auf dem Gebiet der Russischen Föderation befi ndet, mit einem Vertreter eines ausländischen Staates, einer internationalen oder ausländischen Organisation zum Zweck der Unterstützung dieser bei Aktivitäten, die wissentlich gegen die Sicherheit der Russischen Föderation gerichtet sind (sofern keine Anzeichen für Straftaten gemäß den Artikeln 275, 276, 2761 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgegeben sind).
Das heißt, die Tatsache der Aufnahme einer verdeckten Zusammenarbeit mit einer ausländischen Seite bei den beschriebenen Aktivitäten fällt unter Artikel 2751 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, und wenn im Ergebnis dieser Zusammenarbeit Informationen weitergegeben oder sonstige Hilfe geleistet wird, fällt dies bereits unter Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Hochverrat).