17.12.2025

Änderungen im Artikel über die Unterstützung von Sabotageaktivitäten

Am 17.11.2025 traten Änderungen (Bundesgesetz vom 17.11.2025 № 420-FZ) in Kraft, die in Artikel 281.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation "Unterstützung von Sabotageaktivitäten" aufgenommen wurden.


Die Verleitung, Anwerbung oder sonstige Einbeziehung eines Minderjährigen in die Begehung mindestens einer der in Artikel 281 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehenen Straftaten, die Bewaffnung oder Ausbildung eines Minderjährigen zum Zwecke der Begehung dieser Straftaten werden nun mit Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren bestraft.


Zuvor gab es keine solche Unterscheidung.


Auf diese Weise unterstreicht der Gesetzgeber die erhöhte gesellschaftliche Gefahr, die von den Handlungen einer Person ausgeht, die Minderjährige in Sabotageaktivitäten verwickelt.


Seit der Einführung des Artikels 281 in das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation sind knapp drei Jahre vergangen. Dies deutet darauf hin, dass der Gesetzentwurf vor seiner Verabschiedung nicht ausreichend ausgearbeitet wurde.

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