18.12.2025

Dem Juristen — Hochverrat, dem Anwalt — Organisation der Aktivitäten einer unerwünschten ausländischen Organisation?

Dem Anwalt Roman Kachanow und der Menschenrechtsaktivistin Larisa Sacharowa wurde gemäß Art. 2841 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation die Organisation der Aktivitäten einer ausländischen oder internationalen Organisation vorgeworfen, deren Aktivitäten auf dem Territorium der Russischen Föderation gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation als unerwünscht eingestuft wurden. Dem Juristen Alexei Sokolow wurde Hochverrat (Art. 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) vorgeworfen.


Derzeit gibt es 290 solcher Organisationen.


Wie in den Medien berichtet wurde, "sollten sie angeblich Menschenrechtsaktivitäten mit Geldern finanziert haben, die sie aus Zuschüssen von Organisationen erhielten, die in der Russischen Föderation als unerwünscht gelten".


Ausgehend von den oben genannten Angaben und der Bemerkung in den Medien: "Es gibt einen Häftling, dem Sokolow bei einem Rechtsstreit geholfen hat. Sie haben vorgegeben, dass dieser Verurteilte angeblich behindert sei. In Wirklichkeit ist er gesund und kann problemlos auf seinen Beinen stehen. Mit diesem Fall hat sich Sokolow gegenüber dem norwegischen unerwünschten Fonds gemeldet", sagte der Gesprächspartner der Agentur. Solche Handlungen fallen nicht unter die Qualifikation gemäß Artikel 275 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, da von der Person Handlungen verlangt werden, deren Ergebnis (Weitergabe von Informationen, sonstige Hilfe) der ausländische Adressat für Aktivitäten nutzen kann, die gegen die Sicherheit Russlands gerichtet sind. Auch nicht unter Teil 3 von Artikel 2841 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, da die Erbringung von Hilfe, die von Dritten (im vorliegenden Fall ausländischen) Personen bezahlt wird, ohne beispielsweise die für die Tätigkeit der Organisation erforderlichen Dokumente auszuarbeiten, Personen für die Arbeit zu gewinnen, Funktionen unter ihnen zu verteilen, eine Vertretung zu gründen und zu registrieren (letzteres ist aufgrund der Unerwünschtheit der Organisation in Russland unmöglich) usw., nicht unter den Begriff "Organisation von Aktivitäten" fällt.

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