Verfahren wegen Nichtannahme eines Antrags auf Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses
Das Lufttüchtigkeitszeugnis (LTZ), das für ein Luftfahrzeug (LF) ausgestellt wird, ähnelt der technischen Überprüfung eines Kraftfahrzeugs, aber ist jedoch sowohl hinsichtlich der Anforderungen an das LF als auch an die Dokumente wesentlich strenger.
Dabei gelten für typische und atypische Luftfahrzeuge unterschiedliche Anforderungen, die durch verschiedene föderale Luftfahrtvorschriften (rus. FAP) geregelt sind: im ersten Fall durch FAP-519, im zweiten Fall durch FAP-273.
Die Schwierigkeit bei der Erlangung eines LTZs ergibt sich daraus, dass die Föderale Luftfahrtbehörde (FLFB, im Volksmund auf Russisch Rosaviatsiya) Anforderungen an Luftfahrzeuge stellt, für die Dokumente gemäß FAP-273 eingereicht werden, wie an typische Luftfahrzeuge, die im Ausland über eine Typenzertifizierung verfügen.
Noch schwieriger ist es, ein LTZ gemäß FAP-273 für Helikopter zu beantragen, die im Ausland über eine Typenzertifizierung verfügen.
Noch schwieriger ist es, ein LTZ gemäß FAP-273 für Helikopter zu beantragen, die im Ausland über eine Typenzertifizierung verfügen.
In diesem Fall lautet die Position von FLFB, dass sowohl der Entwickler des Luftfahrzeugs als auch der Hersteller des darin eingebauten Triebwerks die Lebensdauer nicht nur in Betriebsstunden, sondern auch in Zeiträumen ("Kalendern") festlegen. Eine Überschreitung dieser Werte führt unweigerlich zu kostspieligen Generalüberholungen und in einigen Fällen zu einer Verlängerung der Lebensdauer durch zertifizierte Organisationen.
Das heißt, die Bestimmungen von FAP-273, die (unter bestimmten Umständen) die eigenständige Erstellung der Betriebsunterlagen für ein Luftfahrzeug und dessen Betrieb gemäß diesen Unterlagen zulassen, werden falsch ausgelegt (oder ignoriert).
Die Streitigkeiten sind recht komplex und werden von der FLFB und ihren lokalen Organisationen mit technischen Informationen überladen.
Aus meiner Praxis: Eine der lokalen Organisationen der FLFB weigerte sich, einen Antrag auf Erteilung eines LTZs für einen Robinson R-44-Helikopter gemäß FAP-273 anzunehmen, mit der Begründung, dass die kalendarischen Fristen für die Lebensdauer des im Luftfahrzeug eingebauten Motors und anderer Aggregate (die Liste bestand aus 6 Punkten mit den Worten "u. a.") abgelaufen seien und der Eigentümer des Luftfahrzeugs nicht berechtigt sei, diese selbst festzulegen.
Eines der Bezirksgerichte Moskaus erkannte diese Ablehnung als rechtswidrig an und verpflichtete die Behörde, den Antrag zur Prüfung anzunehmen.
Es ist anzumerken, dass solche Fälle nicht schnell bearbeitet werden.